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   VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22.NW   

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VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22.NW (https://dejure.org/2023,2659)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08.02.2023 - 1 L 1049/22.NW (https://dejure.org/2023,2659)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - 1 L 1049/22.NW (https://dejure.org/2023,2659)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Beförderung eines Telekom-Beamten; Beurteilungssystem der Telekom; Feinausschärfung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22
    Ergibt sich aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ein Leistungsgleichstand der Bewerberinnen und Bewerber und führt auch die Feinausschärfung nicht zu der erforderlichen Abstufung unter diesen, ist die jeweils vorherige dienstliche Beurteilung der Bewerberinnen und Bewerber als weiteres unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium vor der Heranziehung leistungsfremder Hilfskriterien zu berücksichtigen (s. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002, 2 C 31/01, juris).

    Schließlich ist auch der hier erfolgte Rückgriff auf die Vorbeurteilung der jeweils aktuell mit dem Gesamturteil "Sehr gut ++" Beurteilten als zusätzliches Erkenntnismittel, das über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung Aufschluss gibt, nicht zu beanstanden und steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 -, BVerwGE 133, 1 ff.; siehe unten c ).

    Es handelt sich dabei um Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben und die deswegen gegenüber Hilfskriterien (wie z. B. Zeitpunkt der letzten Beförderung oder Lebensalter) vorrangig heranzuziehen sind (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris Rn. 15 und vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris Rn. 23).

    Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist deswegen mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, wenn eine Stichentscheidung unter mehreren aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen ist (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris Rn. 15 und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 13.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22
    In der dienstlichen Beurteilung des Antragstellers vom 30. September 2022 werde das Gesamturteil gemäß den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128 ff., und vom 17. September 2015 - 2 C 13.14 -) nachvollziehbar und plausibel begründet.

    Das Gesamturteil "Sehr gut++" ist in der erforderlichen Weise auf die Anforderungen für das Statusamt des Antragstellers (A 8) bezogen und plausibel aus den Bewertungen der Einzelmerkmale entwickelt sowie ausdrücklich unter Berücksichtigung des Auseinanderfallens von Statusamt und Arbeitsposten in der gebotenen Weise (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 13.14 -, juris Rn. 32 ff.) begründet worden.

    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden, da das Gesamturteil durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist, mithin nicht rein rechnerisch aus dem Durchschnitt der Einzelurteile gewonnen werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 13.14 -, juris Rn. 32).

    Wegen der unterschiedlichen Bewertungsskalen bedarf es einer nachvollziehbaren Begründung des Gesamturteils; denn hier muss erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 13.14 - juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 6 CE 16.2406

    Zur dienstlichen Beurteilung eines von der Telekom beurlaubten Beamten im Rahmen

    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22
    Die Beurteiler(innen) haben dann auf der Grundlage dieser Stellungnahmen die fachliche Leistung, Eignung und Befähigung unter Berücksichtigung der Anforderungen des statusrechtlichen Amtes sowie der konkreten Tätigkeiten (Arbeitsposten) anhand derselben Einzelkriterien zu bewerten und - anders als die unmittelbare Führungskraft in ihrer Stellungnahme - das abschließende Gesamturteil abzugeben (Nr. 6 der Beurteilungsrichtlinien; vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschlüsse vom 20. April 2016 - 6 CE 16.331 -, juris Rn. 12 und vom 23. Januar 2017 - 6 CE 16.2406 - juris Rn. 13).

    Die Beurteiler(innen) müssen innerhalb ihres Beurteilungsspielraums die Beurteilungsbeiträge in ihre Überlegungen einbeziehen und Abweichungen nachvollziehbar begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, juris Rn. 24 f. m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 6 CE 16.331 - und vom 23. Januar 2017 - 6 CE 16.2406 -, a. a. O.).

    Dies wurde nachvollziehbar und plausibel dargetan und bedurfte auch mit Blick auf die höherwertigere Funktion des Antragstellers keiner weitergehenden Begründung, da die innegehabte Funktion des Antragstellers und sein Statusamt weder deutlich noch laufbahnüberschreitend (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 CE 15.1849 -, juris Rn. 14 ff.), sondern lediglich um eine Besoldungsgruppe innerhalb derselben Laufbahngruppe auseinanderfallen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 6 CE 16.331 -, juris Rn. 18 und Beschluss vom 23. Januar 2017 - 6 CE 16.2406 -, juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 6 CE 16.331

    Konkurrentenstreit um Beförderungsdienstposten

    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22
    Die Beurteiler(innen) haben dann auf der Grundlage dieser Stellungnahmen die fachliche Leistung, Eignung und Befähigung unter Berücksichtigung der Anforderungen des statusrechtlichen Amtes sowie der konkreten Tätigkeiten (Arbeitsposten) anhand derselben Einzelkriterien zu bewerten und - anders als die unmittelbare Führungskraft in ihrer Stellungnahme - das abschließende Gesamturteil abzugeben (Nr. 6 der Beurteilungsrichtlinien; vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschlüsse vom 20. April 2016 - 6 CE 16.331 -, juris Rn. 12 und vom 23. Januar 2017 - 6 CE 16.2406 - juris Rn. 13).

    Die Beurteiler(innen) müssen innerhalb ihres Beurteilungsspielraums die Beurteilungsbeiträge in ihre Überlegungen einbeziehen und Abweichungen nachvollziehbar begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, juris Rn. 24 f. m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 6 CE 16.331 - und vom 23. Januar 2017 - 6 CE 16.2406 -, a. a. O.).

    Dies wurde nachvollziehbar und plausibel dargetan und bedurfte auch mit Blick auf die höherwertigere Funktion des Antragstellers keiner weitergehenden Begründung, da die innegehabte Funktion des Antragstellers und sein Statusamt weder deutlich noch laufbahnüberschreitend (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 CE 15.1849 -, juris Rn. 14 ff.), sondern lediglich um eine Besoldungsgruppe innerhalb derselben Laufbahngruppe auseinanderfallen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 6 CE 16.331 -, juris Rn. 18 und Beschluss vom 23. Januar 2017 - 6 CE 16.2406 -, juris Rn. 19).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22
    Denn es besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, ZBR 2016, 128 Rn. 59; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 ff.).

    Denn es besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, ZBR 2016, 128).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22
    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris; und 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, BVerfGE 118, 370 ff.).

    Es handelt sich dabei um Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben und die deswegen gegenüber Hilfskriterien (wie z. B. Zeitpunkt der letzten Beförderung oder Lebensalter) vorrangig heranzuziehen sind (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris Rn. 15 und vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2020 - 1 B 709/19
    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22
    Insoweit werde auf eine Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen, Az.: 1 B 709/19, hingewiesen.

    Die Rüge des Antragstellers, die Begründung des Gesamturteils werde den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen im Hinblick auf das Prinzip der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) nicht gerecht, sowie sein in diesem Zusammenhang erfolgter Hinweis auf eine Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen - 1 B 709/19 - greift nicht durch.

  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351

    Bildung des Gesamturteils bei Auseinanderfallen von Statusamt und wahrgenommenem

    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22
    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 6 ZB 19.151 -, juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 6 ZB 19.2351 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151

    Kein Anspruch auf erneute dienstliche Beurteilung bei Angestelltem als

    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22
    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 6 ZB 19.151 -, juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 6 ZB 19.2351 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17

    Beförderung eines Beamten i.R.d. Stellenbesetzung; Beurteilung des Beamten durch

    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22
    Bedeutsam ist insoweit namentlich, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Führungskräfte abgewichen wird bzw. in welchem Umfang der Betroffene etwa höherwertig eingesetzt ist bzw. war, wobei im Quervergleich ebenfalls zu berücksichtigen ist, wie sich der in Rede stehende höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender verhält (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 1 B 126/17 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

  • VGH Bayern, 26.02.2016 - 6 CE 16.240

    Konkurrentenstreit um Beförderung bei der Telekom

  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 6 CE 15.1849

    Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe, Verwaltungsgerichte,

  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 6 CE 19.1409

    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle

  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 6 CE 15.2331

    Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Bewerbungsverfahrensanspruch,

  • BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86

    Berücksichtigung vorhandener, außerhalb des Beamtendienstes bei einer politischen

  • VGH Bayern, 20.11.2015 - 6 CE 15.2289

    Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Dienstherr, Konkurrentenstreit,

  • VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21

    Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens im Wege des vorläufigen

  • VG Würzburg, 06.12.2021 - W 1 E 21.1482

    Konkurrentenstreitverfahren, Deutsche Telekom AG, Begründung des Gesamturteils,

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06

    Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232

    Erfolgreiche Beschwerde im Konkurrentenstreit

  • VGH Bayern, 26.02.2004 - 12 CE 03.3053
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